Ratschläge
1. unbedingt notieren:
- Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Namen und Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten
2. Fotografieren
- Unfallort und die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß fotografieren
- achten Sie auf Bremsspuren
- fertigen Sie eine Skizze des Unfallherganges an
3. Bestehen Sie darauf
- dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend
gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden (weniger als 750,00 EUR bzw. 1000,00 EUR) handelt.
- der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen
abzulehnen.
4. Ganz wichtig!
- Verlassen Sie sich im Schadenfall nicht allein auf Kostenvoranschläge oder Gutachten, die von der Versicherung beauftragt wurden. Um Ihre Interessen vollständig zu wahren, sollten Sie auf ein unabhängiges Gutachten bestehen. Nur so stellen Sie sicher, dass. Ihnen zustehende Ansprüche wie WERTMINDERUNG, NUTZUNGSAUSFALL oder ein MIETWAGEN vollumfänglich berücksichtigt werden.
